Rezeptbestellung
einfach und schnell
Voraussetzungen für die Rezeptbestellung:
- Es handelt sich um ein Wiederholungsrezept, das schon einmal von uns ausgestellt wurde.
- Die Versichertenkarte muss im aktuellen Quartal bei uns eingelesen sein oder zur Abholung des Rezepts mitgebracht werden.
- Die Bestellung von suchtgefährdenden Präparaten und Verordnungen nach der Betäubungsmittel-Verschreibeverordnung (BtMVV) ist nicht möglich.
Bei Fragen zum Rezept helfen wir Ihnen während unserer Sprechzeiten gerne weiter:
(08031) 65584
Ihre Angaben werden natürlich absolut vertraulich behandelt.