Rezeptbestellung

einfach und schnell

Voraussetzungen für die Rezeptbestellung:

  • Es handelt sich um ein Wiederholungsrezept, das schon einmal von uns ausgestellt wurde.
  • Die Versichertenkarte muss im aktuellen Quartal bei uns eingelesen sein oder zur Abholung des Rezepts mitgebracht werden.
  • Die Bestellung von suchtgefährdenden Präparaten und Verordnungen nach der Betäubungsmittel-Verschreibeverordnung (BtMVV) ist nicht möglich.
Bei Fragen zum Rezept helfen wir Ihnen während unserer Sprechzeiten gerne weiter:
(08031) 65584
Ihre Angaben werden natürlich absolut vertraulich behandelt.